Waldschwimmbad

Die Badesaison 2023 endet am 17.09.2023

Stromtankstellen

Unsere Ladesäulen sind leider, wegen einer Umstellung, ab dem 01.02.2024 vorübergehend außer Betrieb.

Netzanschlussportal
Bitte hier klicken
 
 
Waldschwimmbad

Die Badesaison 2023 endet am 17.09.2023

1
Stromtankstellen

Unsere Ladesäulen sind leider, wegen einer Umstellung, ab dem 01.02.2024 vorübergehend außer Betrieb.

2
Kundenportal
3
Gaspreise
4
Netzanschlussportal
Bitte hier klicken
5
KEEPy
 
 

24 h | Bereitschaft: 06351 407-107

0800 7759000  (außerhalb der regulären Arbeitszeit)

 

grundzuständiger Messstellenbetrieb

Die Keep Kommunale Eisenberger Energiepartner GmbH nimmt als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) innerhalb seines Netzgebiets die Aufgabe des Messstellenbetriebs wahr.

Soweit es nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, sind Messstellen mit intelligenten Messsystemen in folgenden Fällen auszustatten:   

-            Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht

 -            Bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Weiter sind Messstellen bei Letztverbrauchern und von Anlagenbetreibern mit modernen Messeinrichtungen bei Neubauten und größeren Renovierung mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, können Messstellen mit intelligenten Messsystemen in folgenden Fällen ausgestattet werden:   

-            Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 Kilowattstunden

 -           Bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt.

 

Entgelte für moderne Messseinrichtungen und intelligente Messsyteme

Messstellenvertrag

Der Messstellenvertrag ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MsbG zwischen Anschlussnutzer und grundzuständigem Messstellenbetreiber abzuschließen. Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit
der Durchführung des Messstellenbetriebs. Er kommt automatisch durch die Energieentnahme nach Installation einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems zustande.