Wir werden allen unseren Kunden, die von der Strom- oder Gaspreisbremse betroffen sind, bis Ende Februar ein Informationsschreiben über die Höhe des Entlastungskontingents und die ab März gültige Höhe des Abschlages zusenden.
Aller Voraussicht nach, wird die Entlastung für die Monate Januar bis März im Abschlag für März berücksichtigt und ab dem Monat April wird es wieder einen gleichbleibenden Abschlag, der jeweils eine Entlastung für den jeweiligen Monat beinhaltet, geben.
Die Entlastung berechnet sich anhand Ihres aktuellen Jahresverbrauches. Hiervon erhalten Sie für 80% die Differenz zwischen dem festgelegten Referenzpreis und Ihrem aktuellen Arbeitspreis gutgeschrieben.
Die Referenzpreise wurden für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen wie folgt festgelegt:
- für Gas 12 ct. brutto pro Kilowattstunde
- für Strom 40 ct. brutto pro Kilowattstunde
Für die übersteigenden 20 % fällt der volle Arbeitspreis laut Ihrem Tarif an.
Am 15.10.2022 wurde die Höhe der EEG und Offshore-Netzumlage für 2023 durch die vier Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht. Die Höhe für die KWK, AblaV und § 19 Strom NEV Umlage wurden am 25.10.2022 veröffentlicht. Des Weiteren wurden zum 15.10.2022 die vorläufigen Netznutzungsentgelte der KEEP GmbH für 2022 veröffentlicht. Die endgültigen Netzentgelte werden erst Ende Dezember feststehen. In den letzten Jahren betrug die Veränderung der vorläufigen zu den endgültigen Netznutzungsentgelten im Durchschnitt 0,043 ct/kWh. In Summe ergibt dies derzeitig eine Senkung der Umlagen, Steuern und Abgaben von 0,292 ct./kWh, von
14,807 ct./kWh (in 2022) auf 14,515 ct./kWh (für 2023). Die genannten Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.